Rechtsgebiete

Sozialrecht

Sollte ein Mensch aus eigener Kraft nicht mehr dazu fähig sein, ein menschenwürdiges Dasein zu führen, greift das Sozialrecht. Es regelt die Ansprüche des Bürgers gegenüber dem Staat. In diesem Sinne umfasst es z.B. den als Bürgergeld bekannten Anspruch auf ein Existenzminimum.

Das Sozialrecht umfasst insbesondere das Sozialversicherungsrecht (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfallversicherung), Schwerbehindertenrecht, Arbeitslosengeld / Bürgergeld und Kindergeldrecht.

Ebenfalls im Sozialgesetzbuch geregelt ist das Pflegerecht, das für pflegebedürftige Personen, aber auch ihre pflegenden Angehörigen, von großer Bedeutung ist. Zu den Inhalten gehören unter anderem der Anspruch auf finanzielle Leistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen und die Qualitätsvorgaben für die Pflege.

Das Sozialrecht stellt ein ständig fließendes Rechtsgebiet dar. Fortwährend erfährt es Änderungen, was die Materie sehr unüberschaubar macht. Dies stellt an den Rechtsanwalt die Anforderung, dass er sich in diesem Rechtsgebiet stetig fortbildet und seinen Wissensstand aktualisiert.


Rechtsanwalt Joseph M. Sobaci kennt sich – auch unter Berücksichtigung seiner mittlerweile fast 20-jährigen anwaltlichen Erfahrung - bestens mit der Vielfalt dieser Rechtsmaterie aus und kann Sie in den einzelnen Teilgebieten kompetent beraten. Ganz gleich, ob Sie Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Betreuungsrecht, zur sozialen Sicherung oder zur Arbeitsförderung haben, bzw. prüfen möchten, ob Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben oder Sie umfassende juristische Betreuung im Bereich Schwerbehindertenrecht benötigen  -  in seiner Kanzlei in Hannover findet Ihr Anliegen Gehör.

Demenz, Schlaganfall oder ein Unfall – es gibt viele Gründe, im Alltag plötzlich auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen zu sein.

Wer infolge einer Krankheit oder Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst erledigen kann und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt hat, kann darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer zur Unterstützung bestellt. Eine Betreuung ist zeitlich und auch sachlich auf bestimmte Aufgabenkreise beschränkt, so dass nur die Bereiche erfasst werden, die tatsächlich einer Hilfe bedürfen. Dabei bilden Wohl, Wille und Wünsche der zu betreuenden Person die Richtschnur allen Handelns. Der wichtigste Grundsatz lautet dabei „Selbstbestimmung statt Bevormundung“. Daher ist die Betreuung gesetzlich so ausgestaltet, dass sie die Rechtsstellung bzw. Rechtsmacht des Betroffenen grundsätzlich unberührt lässt, das heißt, die betreute Person wird nicht geschäftsunfähig.

Ein Betreuer wird allerdings nur bestellt, soweit dies auch erforderlich ist. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht Hilfen tatsächlicher Art vorhanden und zur Unterstützung der betroffenen Person ausreichend sind. Die rechtliche Betreuung ist nach Sinn und Zweck die Ultima Ratio. So können Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die betroffene Person bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen. Eine Betreuung ist beispielsweise auch dann nicht erforderlich, wenn es einen Bevollmächtigten gibt, der den Betroffenen mit einer rechtzeitig ausgestellten Vorsorgevollmacht rechtsgeschäftlich vertreten kann. Eine rechtliche Betreuung kann in Deutschland allein von einem Gericht bestellt werden.


Rechtsanwalt Joseph M. Sobaci berät Sie gerne in allen Rechtsfragen rund um das Betreuungsrecht. In diesem Zusammenhang können sich viele Fragen ergeben, beginnend mit dem Verfahren um die Anordnung einer rechtlichen Betreuung und deren Voraussetzungen bis hin zur Zulässigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen.

 

Seine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Vertretung von Betroffenen im  Betreuungsverfahren

  • Beratung von Angehörigen im Betreuungsfall und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • Fertigung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen

  • Prüfen von bereits abgefassten Formularen (z.B. Vorsorgevollmachten)